Abonnentenvertrag
Letzte Aktualisierung: 01. Januar 2020
Dieser Abonnentenvertrag (der “Vertrag”) wird zwischen der controlex GmbH als Markeninhaber von GroupLotse (“GroupLotse”) und dem Unternehmen geschlossen, das sich mit den Bedingungen dieses Vertrages einverstanden erklärt (“Kunde”). Dieser Vertrag tritt in Kraft
- zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde eine Schaltfläche anklickt, um sein Einverständnis mit den Bedingungen dieses Vertrages anzuzeigen,
- wenn der Kunde ein Bestellformular oder ein ähnliches Formular ausfüllt und dieses GroupLotse zugeht, in dem auf diesen Vertrag Bezug genommen wird oder das in sonstiger Weise diesen Vertrag beinhaltet, oder
- mit der Nutzung des Dienstes durch den Kunden, je nachdem, was zuerst eintritt (der “Zeitpunkt des Inkrafttretens”). Wenn dieser Vertrag im Namen eines Unternehmens abgeschlossen wird, gilt dieses Unternehmen als Kunde und die für das Unternehmen handelnde Person erklärt, dass sie befugt ist, dieses Unternehmen durch diesen Vertrag zu binden.
I. Der Service
A. Bereitstellung des Service
GroupLotse stellt den aufgrund eines Bestellformulars erworbenen Service dem Kunden gemäß diesem Vertrag während der jeweiligen Laufzeit des Abonnements zur Verfügung. Der Service umfasst die Merkmale und Funktionen, die für die vom Kunden bestellte Version des Service anwendbar sind. GroupLotse kann Inhalte, Funktionen und die Benutzerschnittstelle des Service von Zeit zu Zeit nach seinem alleinigen Ermessen aktualisieren.
B. Zugriffsrechte
Der Kunde hat ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares (außer soweit in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet) Recht zum Zugriff auf und zur Nutzung des Service gemäß diesem Vertrag während der jeweiligen Laufzeit des Abonnements, und zwar ausschließlich zu internen geschäftlichen Zwecken des Kunden und vorbehaltlich der im Bestellformular aufgeführten Beschränkungen.
C. Nutzungsbeschränkungen
Der Kunde wird
- den Service keiner anderen Person als dem Kunden und den mit ihm verbundenen Unternehmen zur Verfügung stellen oder zum Vorteil einer solchen anderen Person verwenden,
- den Dienst nicht vermieten, unterlizenzieren, weiterverkaufen, abtreten, übertragen, verbreiten, die Nutzung im Time-Sharing gewähren oder in ähnlicher Weise verwerten,
- den Dienst nicht mittels Reverse Engineering untersuchen, kopieren, modifizieren, anpassen, hacken oder in sonstiger Weise versuchen, unberechtigten Zugriff auf den Dienst oder die mit diesem verbundenen Systeme oder Netzwerke zu erhalten,
- nicht auf den Dienst, die Dokumentation oder vertrauliche Informationen von GroupLotse zuzugreifen, um ein Konkurrenzprodukt oder einen Konkurrenzdienst aufzubauen,
- geschützte Warenzeichen oder Urheberrechtshinweise, die in dem Dienst enthalten sind oder darin gekennzeichnet oder angebracht wurden, nicht verändern oder entfernen oder einem Dritten diese Änderung oder Entfernung gestatten,
- gestatten, dass Abonnements gemeinsam oder von mehr als einem einzelnen Nutzern verwendet werden (mit der Ausnahme, dass Abonnements neuen Nutzern als Ersatz für Personen neu zugewiesen werden dürfen, die den Dienst aus beliebigem Grund nicht mehr nutzen, sei es aufgrund von Kündigung oder einer sonstigen Änderung des Arbeitsverhältnisses oder ihrer Funktion) oder
- nicht in folgender Weise auf den Dienst zugreifen oder ihn nutzen:
- zur Versendung oder Speicherung von rechtsverletzendem, obszönem, bedrohlichem oder in sonstiger Weise rechtswidrigem Material, darunter auch Material, das das informationelle Selbstbestimmungsrecht Dritter verletzt,
- unter Verstoß gegen anwendbare Gesetze,
- zur wissentlichen oder vorsätzlichen Versendung oder Speicherung von Material, das Software-Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige schädliche Computercodes, -dateien oder -skripte enthält, oder
- in einer Weise, die die Integrität oder Leistungsfähigkeit des Dienstes (oder der darin enthaltenen Daten) verletzt.
D. Schutz von Kundendaten
GroupLotse wird administrative, organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und aufrechterhalten, die dem Schutz, der Geheimhaltung und der Integrität von Kundendaten dienen. Sollten die Kundendaten personenbezogene Daten enthalten, die in der EU-Verordnung 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung oder “DSGVO”) definiert sind, und/oder sollten solche Kundendaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz in ein Land übermittelt werden, das nach Auffassung der Europäischen Kommission kein ausreichendes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet, sind die Bestimmungen von GroupLotses Datenverarbeitungs-Zusatz auf die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten anwendbar und werden nach Ausfertigung des Datenverarbeitungs-Zusatzes durch den Kunden und seiner Einreichung an GroupLotse gemäß seinen Bestimmungen in den vorliegenden Vertrag aufgenommen. GroupLotses Datenverarbeitungs-Zusatzes ist abrufbar unter grouplotse.com/datenverarbeitung.
E. Verwaltung des Kunden-Accounts
Der Kunde erkennt an, dass er die administrative Kontrolle darüber behält, wem er den Zugriff auf die im Dienst gespeicherten Kundendaten gewährt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Sicherheit des Accounts und des Passwortes zu gewährleisten.
F. Einhaltung von Vorschriften
Der Kunde ist für die Nutzung des Dienstes und für die Einhaltung dieses Vertrages verantwortlich. Für die Richtigkeit, Qualität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit aller Kundendaten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er zur Übermittlung der betreffenden Kundendaten an GroupLotse berechtigt ist, so dass GroupLotse und seine Dienstleister die Kundendaten in Übereinstimmung mit diesem Vertrag im Auftrag des Kunden rechtmäßig verwenden, verarbeiten und übermitteln dürfen. Der Kunde wird GroupLotse unverzüglich verständigen, wenn er Kenntnis von einer unbefugten Verwendung oder einem unberechtigten Zugriff auf den Account des Kunden oder den Dienst erhält.
G. Sperrung
GroupLotse behält sich das Recht vor den Account eines Kunden zu sperren wenn, der
- gegen diesen Vertrag oder GroupLotses Nutzungsbedingungen verstößt oder
- den Service in einer Weise nutzt, die nach vernünftiger Annahme von GroupLotse ein Sicherheitsrisiko, eine Störung der Nutzung des Services durch andere oder eine Haftung von GroupLotse verursachen könnte.
H. Inanspruchnahme von Drittanbieterdiensten durch den Kunden
Der Kunde muss Drittanbieterdienste zur Nutzung in Verbindung mit dem Dienst installieren oder aktivieren, wie etwa Online-Anwendungen, die in Verbindung mit der Nutzung des Dienstes durch den Kunden laufen (“Drittanbieterdienste”). Erwerb und Inanspruchnahme solcher Drittanbieterdienste durch den Kunden fallen allein in die Verantwortung des Kunden und des betreffenden externen Anbieters. Der Kunde erkennt an, dass Anbieter solcher Drittanbieterdienste durch die Interaktion mit und Unterstützung des Services Zugriff auf Kundendaten erhalten können. Soweit der Kunde die Zustimmung für den Zugriff auf oder die Übermittlung von Kundendaten durch einen solchen Drittanbieterdienst erteilt, ist GroupLotse nicht für Nutzung, Offenlegung, Modifizierung oder Löschung solcher Kundendaten oder für Handlungen oder Unterlassungen auf Seiten des externen Anbieters oder seiner Leistung verantwortlich.
Der Kunde kann probeweise auf eine Version des Services (“Probeabonnement”) vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages und unbeschadet abweichender Bestimmungen in diesem Vertrag unter den nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen zugreifen:
- GroupLotse hat das Recht, ein Probeabonnement jederzeit und aus beliebigem Grund zu kündigen,
- GroupLotse stellt den Service “wie geliefert” zur Verfügung und gibt keine (ausdrücklichen oder stillschweigenden) Garantien gleich welcher Art in Bezug auf den Service während des Probeabonnements ab und
- GroupLotse hat keine Verpflichtung zur Haftungsfreistellung des Kunden.
II. Garantien
A. Durch GroupLotse
GroupLotse garantiert, dass während der jeweiligen Abonnementslaufzeit
- der Service im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der jeweiligen Dokumentation bereitgestellt wird und
- GroupLotse die Funktionen des Services nicht wesentlich einschränken wird.
B. Durch den Kunden
Der Kunde garantiert, dass
- dieser Vertrag für ihn rechtlich bindend vollstreckbar ist und
- die Übertragung und Verarbeitung von Kundendaten gemäß dem Vertrag rechtmäßig ist.
C. Haftungsausschlusserklärung
AUSSER SOWEIT IN DIESER ZIFFER AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN, WERDEN IM WEITESTEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG DIE PROFESSIONELLEN LEISTUNGEN, DER SERVICE UND ALLE DAMIT VERBUNDENEN KOMPONENTEN UND INFORMATIONEN “WIE GELIEFERT” UND “WIE VERFÜGBAR” OHNE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIEN GLEICH WELCHER ART BEREITGESTELLT UND GROUPTLOTSE UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN SCHLIESSEN SÄMTLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN ODER GEWÄHRLEISTUNG AUSDRÜCKLICH AUS, DARUNTER UNTER ANDEREM DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES EIGENTUMS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS GROUPLOTSE NICHT GARANTIERT, DASS DER DIENSTBETRIEB OHNE UNTERBRECHUNGEN, ZEITNAH, SICHER ODER FEHLERFREI IST. GROUPLOTSE IST NICHT VERANTWORTLICH UND SCHLIESST JEDE HAFTUNG AUS FÜR VERZÖGERUNGEN, NICHTLIEFERUNG, ABFANGEN VON DATEN, VERÄNDERUNG VON DATEN ODER SONSTIGE SCHÄDEN, DIE DURCH UMSTÄNDE ENTSTEHEN, AUF DIE GROUPLOTSE KEINEN EINFLUSS HAT, EINSCHLIESSLICH DER AUS DER NUTZUNG DES INTERNETS, MOBILEN UND PERSONALCOMPUTER-GERÄTEN, ÜBERMITTLUNG ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATION ÜBER DAS INTERNET ODER ANDERE NETZE UND INANSPRUCHNAHME EXTERNER ANBIETER VON HOSTING-LEISTUNGEN RESULITERENDEN PROBLEMEN.
III. Gebühren und Zahlung
A. Abonnementsgebühren
Die Abonnementsgebühren des Kunden sind in dem jeweiligen Bestellformular angegeben und richten sich nach der Version des erworbenen Dienstes. Der Kunde zahlt alle Gebühren bei Fälligkeit und ist für die Angabe vollständiger und richtiger Abrechnungsinformationen für GroupLotse verantwortlich. Werden diese Gebühren per Kreditkarte oder auf anderem elektronischem Wege bezahlt, bevollmächtigt der Kunde GroupLotse, diese Gebühren unter Anwendung des vom Kunden gewählten Zahlungsmittels in Rechnung zu stellen. Zahlungsverpflichtungen sind nicht kündbar und gezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig, sofern nicht in diesem Vertrag anders vorgesehen. GroupLotse behält sich das Recht zur Sperrung des Accounts des Kunden sowie aller sonstigen ihm verfügbaren Rechte für den Fall vor, dass der Kunde mit der Zahlung der Abonnementsgebühren in Verzug kommt. Eine Sperrung befreit den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung fälliger Beträge.
B. Automatische Verlängerung
Der Kunde vereinbart, dass sein Abonnement sich jährlich automatisch verlängert (“Verlängerungsdatum”). Der Kunde bevollmächtigt GroupLotse, dem Kunden die betreffenden Gebühren an oder nach dem Verlängerungsdatum automatisch zu berechnen, außer wenn das Abonnement in Übereinstimmung mit diesem Vertrag gekündigt oder storniert wird. Der Kunde muss sein Abonnement vor dem Verlängerungsdatum stornieren, um eine Abrechnung der Abonnementsgebühren für den nächsten Zeitraum zu vermeiden. Der Kunde kann sein Abonnement jederzeit online stornieren, indem er die Einstellungen seines Accounts aufruft und der Anleitung folgt. Entscheidet sich der Kunde, sein Abonnement während der Abonnementslaufzeit zu stornieren, kann der Kunde den Dienst bis zum Ende der zu diesem Zeitpunkt geltenden Abonnementslaufzeit nutzen, erhält jedoch keine Erstattung für die zuletzt (oder früher) berechneten Gebühren.
C. Berechnung
Die Abonnementsgebühren gelten für jährliche Zeiträume, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abonnements und anschließend jährlich zu laufen beginnen. GroupLotse behält sich das Recht vor, die Gebührensätze und/oder die Struktur der abrechnungsfähigen Beträge für den Dienst jederzeit zu ändern, und wird den Kunden über solche Änderungen mindestens zwanzig (20) Tage vorher durch eine Mitteilung gemäß der nachstehenden Abschnitt XI D unterrichten. GroupLotse kann dem Kunden die zu diesem Zeitpunkt geltenden Preise für das betreffende Abonnement berechnen, wenn der Kunde seinen Abonnementsplan ändert.
D. Steuern
Die dem Kunden berechneten Gebühren verstehen sich ausschließlich Steuern. Mit Ausnahme der Steuern auf den Nettogewinn von GroupLotse ist der Kunde für alle in Verbindung mit diesem Vertrag anfallenden Steuern verantwortlich, darunter unter anderem Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs- und Mehrwertsteuer, Steuer auf Waren und Dienstleistungen, Verbrauchsabgaben und andere ähnliche Steuern oder Abgaben. Sollte eine Zahlung für den Dienst der Quellensteuer in einem Staat unterliegen, hat der Kunde GroupLotse diese Quellensteuer zu erstatten.
E. Zukünftige Programmbestandteile und Funktionalitäten
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bestellungen im Rahmen dieses Vertrages weder die Lieferung zukünftiger Programmbestandteile oder Funktionalitäten noch bei mündlichen oder schriftlichen öffentlichen oder privaten Äußerungen GroupLotses erwähnte Programmbestandteile oder Funktionalitäten umfassen. GroupLotse kann Verbesserungen sowie weitere Programmbestandteile und Funktionalitäten nach seinem Ermessen veröffentlichen. Bestimmte Programmbestandteile und Funktionalitäten können nur mit bestimmten Versionen des Dienstes zugänglich sein.
F. Laufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt so lange gültig, bis alle in Übereinstimmung mit diesem Vertrag gewährten Abonnements abgelaufen sind oder gekündigt wurden. Jede Partei kann diesen Vertrag kündigen, wenn die andere Partei:
- eine Verletzung wesentlicher Pflichten dieses Vertrages begeht und nicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Eingang einer schriftlichen Mitteilung der nicht vertragsbrüchigen Partei die vertragswidrigen Umstände beseitigt, mit der Ausnahme, dass bei einer Mitteilung im Falle einer Verletzung von Abschnitt I.C. (“Nutzungsbeschränkungen”) eine Kündigung in Kraft tritt, oder
- ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen beantragt wurde und der Antrag nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen abgewiesen wird. Nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrages aus beliebigem Grund enden alle Abonnements und alle sonstigen dem Kunden gemäß diesem Vertrag gewährten Rechte mit sofortiger Wirkung und GroupLotse kann den mit dem Vertrag verbundenen Account unverzüglich deaktivieren. In keinem Falle befreit eine Kündigung den Kunden von der Verpflichtung zur Zahlung von aufgelaufenen oder fälligen Gebühren. Folgende Abschnitte bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrages in Kraft: Die Abschnitte I C (“Nutzungsbeschränkungen”), II (“Garantien”), III A (“Abonnementsgebühren”), III D (“Steuern”), IV (“Laufzeit und Kündigung”), V (“Geheimhaltung”), VI (“Immaterialgüterrecht”), VII (“Haftungsfreistellung”), VIII (“Haftung”), IX (“Einhaltung von Ausfuhrbestimmungen”), X (“Nutzung außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika”), XI (“Verschiedenes”) und XII (“Begriffsbestimmungen”).
V. Geheimhaltung
A. Definition vertraulicher Informationen
Im Laufe der Erfüllung dieses Vertrages kann jede Partei der anderen Partei Informationen zukommen lassen, die in der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind und zum Zeitpunkt der Offenlegung entweder als geschützt oder vertraulich gekennzeichnet sind oder von der Empfängerpartei nach vernünftigem Ermessen entsprechend verstanden werden müssen (“vertrauliche Informationen”). Vertrauliche Informationen beinhalten unter anderem insbesondere den Service, ein oder mehrere von den Parteien unterzeichnete(s) Bestellformular(e), Kundendaten, Ergebnisse, Geschäftspläne, Produktpläne und -roadmaps, Strategien, Prognosen, Projekte und Analysen, Finanzdaten und Gebührenstrukturen, Geschäftsprozesse, Methoden und Modelle sowie technische Dokumentationen. Vertrauliche Informationen schließen keine Informationen ein, die
- ohne Verletzung dieses Vertrages durch die Empfängerpartei öffentlich zugänglich sind oder werden,
- der Empfängerpartei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren,
- von der Empfängerpartei ohne Verwendung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei selbständig entwickelt werden oder wurden oder
- von der Empfängerpartei von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig empfangen werden oder wurden.
B. Schutz vertraulicher Informationen
Außer soweit gemäß diesem Vertrag, mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei oder nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich anders zulässig, wird die Empfängerpartei vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht offenlegen, übermitteln oder in sonstiger Weise verbreiten. Die Empfängerpartei wird die von der offenlegenden Partei erhaltenen vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt und Besonnenheit behandeln, mit der sie auch ihre eigenen vertraulichen Informationen behandelt, jedoch in keinem Falle die nach objektivem Maßstab erforderliche Sorgfalt unterschreiten. Die Empfängerpartei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ihren Beschäftigten, verbundenen Unternehmen, Consultants, Unterauftragnehmern, Beauftragten oder Beratern (“Vertreter”), die zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages den Zugang zu den vertraulichen Informationen unbedingt benötigen, und nur denjenigen Personen, die zur Wahrung der Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen verpflichtet sind, offenlegen, wenn das durch die in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen festgesetzte Schutzniveau hierdurch nicht unterschritten wird. Jede der Parteien kann die Bestimmungen dieses Vertrages potentiellen Parteien einer im guten Glauben durchgeführten Kapitalbeschaffung, Akquisition oder ähnlichen Transaktion ausschließlich zu den Zwecken der geplanten Transaktion offen legen, wenn die potentielle Partei schriftlichen Geheimhaltungsverpflichtungen und Nutzungsbeschränkungen unterliegt, die nicht weniger Schutz bieten als die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen.
C. Billigkeitsrechtlicher Rechtsbehelf (“equitable relief”)
Die Empfängerpartei erkennt an, dass das gesetzliche Rechtsmittel für eine Verletzung dieses Abschnitts V unzureichend sein kann und dass die offenlegende Partei zusätzlich zu anderen ihr möglicherweise zustehenden Rechtsmitteln berechtigt ist, billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe zu beantragen, darunter unter anderem einstweilige Verfügungen (ohne die Anforderung, eine Garantie oder andere Sicherheit zu stellen, und ohne eine ähnliche Verpflichtung und ohne den Nachweis eines tatsächlichen Schadens), um Verletzungen oder drohende Verletzungen dieses Abschnitts V durch die Empfängerpartei oder einen ihrer Vertreter zu verhindern und die Bedingungen und Bestimmungen dieses Abschnitts V durchzusetzen, jeweils zusätzlich zu sonstigen Rechtsmitteln, zu denen die offenlegende Partei kraft Gesetz oder nach Treu und Glauben berechtigt ist.
E. Sensible/personenbezogene Daten
Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst nicht zur Versendung oder Speicherung personenbezogener Daten zu nutzen, die besonderen regulatorischen oder vertraglichen Verarbeitungsvorschriften unterliegen (z.B. Datensicherheitsstandards der Zahlungskartenindustrie oder Datenschutzgesetzen), einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Kreditkartendaten, Kreditkartennummern und Magnetstreifendaten, Sozialversicherungsnummern, Führerscheinnummern, Reisepassnummern, von staatlichen Behörden ausgegebene Identifizierungsnummern, Gesundheitsinformationen, biometrische Daten, Finanzkontodaten, personenbezogene Daten, die von Kindern unter 13 Jahren oder aus an Kinder gerichteten Online-Angeboten erhoben wurden, und Geo-Positionsdaten in Echtzeit, mit denen eine natürliche Person identifiziert werden kann, oder besondere Kategorien von personenbezogenen Daten, die nach anwendbarem Recht als “sensibel” gelten (wie etwa Rasse oder ethnische Herkunft, politische Meinungen oder religiöse oder philosophische Überzeugungen).
VI. Immaterialgüterrechte
A. Durch den Kunden
Der Kunde besitzt alle Rechte an den vertraulichen Informationen des Kunden und den Kundendaten, einschließlich aller damit verbundenen Immaterialgüterrechte. Der Kunde erteilt GroupLotse und den von GroupLotse bevollmächtigten externen Dienstleistern eine weltweite, nicht ausschließliche Lizenz, die Kundendaten zu folgenden Zwecken zu hosten, zu kopieren, darauf zuzugreifen, sie zu verarbeiten, zu übermitteln und anzuzeigen:
- den Dienst aufrechtzuerhalten, bereitzustellen und zu verbessern und diesen Vertrag zu erfüllen,
- technische Probleme oder Sicherheitsprobleme zu verhindern oder zu bewältigen und Support-Anfragen zu klären, oder
- auf Anweisung oder Wunsch des Kunden oder mit schriftlicher Erlaubnis des Kunden.
B. Durch GroupLotse
GroupLotse ist gegenwärtig und zukünftig Inhaber aller Rechte – einschließlich aller damit verbundenen Immaterialgüterrechte – an seinen vertraulichen Informationen, den Ergebnissen und dem Dienst, einschließlich Verbesserungen, spezifischer Anpassungen oder Änderungen derselben. Erwirbt der Kunde professionelle Leistungen gemäß diesem Vertrag, erteilt GroupLotse dem Kunden eine nicht unterlizenzierungsfähige, nicht ausschließliche Lizenz zur Verwendung aller Berichte und sonstigen Materialien, die von GroupLotse aufgrund der professionellen Leistungen entwickelt wurden (“Ergebnisse”), jeweils ausschließlich in Verbindung mit der bevollmächtigten Nutzung des Dienstes durch den Kunden und in Übereinstimmung mit diesem Vertrag.
C. Vorschläge
GroupLotse begrüßt Feedback von seinen Kunden zu dem Dienst und den professionellen Leistungen. Lässt der Kunde GroupLotse Feedback oder Vorschläge zu dem Dienst oder den professionellen Leistungen (“Feedback”) zukommen, kann GroupLotse das Feedback ohne Einschränkung oder Verpflichtung gegenüber dem Kunden verwenden, offenlegen, vervielfältigen, unterlizenzieren oder in sonstiger Weise verbreiten und verwerten, unter der Bedingung, dass GroupLotse nicht den Kunden als Quelle dieses Feedbacks angibt.
VII. Haftungsfreistellung
A. Durch den Kunden
Der Kunde wird GroupLotse, die mit GroupLotse verbundenen Unternehmen und deren Beschäftigte, leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder (zusammen “von GroupLotse freigestellten Parteien”) gegen Ansprüche, Klagen und Forderungen Dritter verteidigen, die aufgrund von Behauptungen entstehen, dass Kundendaten, eine unberechtigte Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder eine Verarbeitung von Daten durch GroupLotse gemäß den Anweisungen des Kunden ein Immaterialgüterrecht oder das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Dritten verletzt (“Rechtsdurchsetzung gegen GroupLotse”), und der Kunde wird die von GroupLotse freigestellten Parteien von allen Schäden, angemessenen Anwaltshonoraren und Kosten, die aufgrund der Rechtsdurchsetzung gegen GroupLotse entstehen, oder in Höhe aller Beträge, die von den von GroupLotse freigestellten Parteien gemäß einer vom Kunden genehmigten Regulierung der Rechtsdurchsetzung gegen GroupLotse gezahlt wurden, entschädigen.
B. Durch GroupLotse
GroupLotse wird den Kunden, die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen und deren Beschäftigte, leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder (zusammen “vom Kunden freigestellten Parteien”) gegen Ansprüche eines Dritten, Klagen und Forderungen verteidigen, in denen behauptet wird, dass eine unberechtigte Nutzung des Dienstes durch den Kunden ein Urheberecht, Geschäftsgeheimnis, Patentrecht oder Markenrecht dieses Dritten verletzt (“Rechtsdurchsetzung gegen den Kunden”), und GroupLotse wird die vom Kunden freigestellten Parteien von allen Schäden, angemessenen Anwaltshonoraren und Kosten, die aufgrund der Rechtsdurchsetzung gegen den Kunden entstanden sind, oder in Höhe aller Beträge, die von den vom Kunden freigestellten Parteien gemäß einer von GroupLotse genehmigten Regulierung der Rechtsdurchsetzung gegen den Kunden gezahlt wurden, entschädigen, wenn die Rechtsdurchsetzung gegen den Kunden nicht beruht auf:
- einer Nutzung des Dienstes durch den Kunden in einer anderen als der gemäß diesem Vertrag zulässigen Weise oder
- einer Nutzung des Dienstes in einer modifizierten Form oder in Kombination mit Produkten, Dienstleistungen, Inhalten oder Daten, die nicht von GroupLotse dem Kunden bereitgestellt worden waren.
C. Potenzielle Rechtsverletzung
Sollte der Dienst Gegenstand eines Rechtsverletzungsanspruchs werden oder ist dies nach GroupLotses vernünftiger Beurteilung wahrscheinlich, kann GroupLotse nach seinem alleinigen Ermessen:
- auf GroupLotses Kosten für den Kunden das Recht zur weiteren Nutzung des Dienstes beschaffen,
- einen nicht rechtsverletzenden funktional gleichwertigen Ersatz bereitstellen oder
- den Dienst so ändern, dass er nicht mehr rechtsverletzend ist. Sollte GroupLotse nach seiner alleinigen und vernünftigen Beurteilung entscheiden, dass keine der vorgenannten Optionen wirtschaftlich vernünftig ist, kann GroupLotse die Nutzung des Dienstes durch den Kunden sperren oder kündigen; in diesem Falle besteht GroupLotse alleinige Haftung (zusätzlich zu seinen Verpflichtungen gemäß Abschnitt VII B) darin, dem Kunden eine anteilige Erstattung bereits bezahlter Gebühren für den verbleibenden Teil der Abonnementslaufzeit zu leisten. Abschnitt VII B und VII C normieren abschließend GroupLotses alleinige Haftung und das ausschließliche Rechtsmittel der vom Kunden freigestellten Parteien für Ansprüche wegen Rechtsverletzung.
D. Freistellungsverfahren
Die Partei, die freigestellt werden will, lässt der freistellenden Partei eine unverzügliche Mitteilung über das Bestehen eines freistellungsfähigen Anspruchs zukommen und wird der freistellenden Partei umgehend jede nach vernünftigem Ermessen zu verlangende Information und Unterstützung bereitstellen sowie in sonstiger Weise zur Abwehr des Anspruchs umfassend mit der freistellenden Partei kooperieren. Wird keine unverzügliche Mitteilung abgegeben, so stellt dies keinen Verzicht auf das Recht einer Partei auf Freistellung dar und lässt die Verpflichtungen der freistellenden Partei nur insoweit entfallen, als die Rechte der freistellenden Partei durch die unterlassene Mitteilung oder die verspätete Mitteilung wesentlich beeinträchtigt werden. Die freistellende Partei hat die umfassende Kontrolle über und Befugnis zur Abwehr des Anspruchs; jedoch unter der Bedingung, dass eine Beilegung, bei der die freizustellende Partei, eine Haftung anerkennen oder eine finanzielle Zahlung leisten soll, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der freizustellenden Partei bedarf, wobei die freizustellende Partei die Zustimmung nicht ungerechtfertigt verweigern oder verzögern soll.
VIII. Haftung
A. Haftungsbeschränkung
MIT AUSNAHME DER FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI GEMÄSS ABSCHNITT VII (“FREISTELLUNG”) DARF DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI ODER DER MIT IHR VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ENTSTEHT (SEI ES VERTRAGLICH, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG, VORSÄTZLICH, FAHRLÄSSIGKEIT ODER AUS ANDEREN HAFTUNGSGRÜNDEN), IN KEINEM FALLE DEN GESAMTBETRAG ÜBERSTEIGEN, DER VOM KUNDEN GEMÄSS DIESEM VERTRAG IN DEN 12 MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM ERSTEN EREIGNIS, DAS ZU EINER HAFTUNG FÜHRTE, GEZAHLT WURDE.
B. Ausschluss von Folgeschäden und damit verbundenen Schäden
IN KEINEM FALL ÜBERNEHMEN DIE PARTEIEN ODER DIE IHNEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN EINE HAFTUNG GEGENÜBER DER JEWEILS ANDEREN PARTEI FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER UMSÄTZE ODER NUTZUNGSAUSFALL ODER FÜR MITTELBARE, BEILÄUFIGE ODER FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENERSATZ GLEICH AUS WELCHEM GRUND, SEI ES VERTRAGLICH, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG ODER AUS EINEM ANDEREN HAFTUNGSGRUND, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UND AUCH DANN, WENN EIN RECHTSMITTEL SEINEN EIGENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. DIE VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSSERKLÄRUNG GILT NICHT, SOWEIT SIE NACH ANWENDBAREM RECHT UNTERSAGT IST.
C. Risiken
Mit den Bestimmungen dieses Abschnitts VIII werden die Risiken aus diesem Vertrag zwischen den Parteien aufgeteilt und die Parteien haben sich bei der Entscheidung, ob sie diesen Vertrag abschließen wollen, auf die genannten Beschränkungen verlassen.
IX. Einhaltung von Ausfuhrbestimmungen
Der Dienst kann Ausfuhrgesetzen und -bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und anderer Gerichtsbarkeiten unterliegen. Der Kunde erklärt, dass er auf keiner Verbotsliste der Bundesregierung genannt ist. Der Kunde verwendet den Service nicht zur Ausfuhr, Wiederausfuhr, Übertragung oder direkte oder indirekten Bereitstellung von regulierten Artikeln oder Informationen an eine Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit diesem Vertrag, ohne zuvor alle Ausfuhrkontrollgesetze und -bestimmungen erfüllt zu haben, die von der Bundesregierung und einem Land oder einer Organisation von Nationen, in deren Rechtsgebiet der Kunde tätig ist oder Geschäfte betreibt, verhängt werden können.
X. Nutzung außerhalb der Europäischen Union / Bundesrepublik Deutschland
Der Service wird durch GroupLotse von seinen Niederlassungen in der Europäischen Union / Bundesrepublik Deutschland aus betrieben. Außer soweit in diesem Vertrag ausdrücklich angegeben, gibt GroupLotse keine Erklärungen ab, dass der Dienst zur Nutzung in anderen Jurisdiktionen geeignet ist. Wer aus anderen Jurisdiktionen auf den Dienst zugreift oder ihn nutzt, tut dies auf eigenes Risiko und ist für die Einhaltung lokaler Gesetze verantwortlich. GroupLotse kann Leistungen in anderen Jurisdiktionen anbieten, die anderen Bedingungen und Konditionen unterliegen. In solchen Fällen haben die Bedingungen und Konditionen, die diese Nicht-EU-Leistungen regeln, Vorrang von entgegenstehenden Bestimmungen in diesem Vertrag.
XI. Verschiedenes
A. Maßgebliches Recht; Gerichtsstand
Dieser Vertrag und alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und jede Partei erkennt die Gerichtsbarkeit und den Gerichtsstand der in Duisburg ansässigen Gerichte an. Die Anwendung der Übereinkunft der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
B. Beilegung informeller Streitigkeiten und Schiedsverfahren
Die Parteien sind sich einig, dass die meisten Streitigkeiten ohne Rückgriff auf Gerichtsverfahren beigelegt werden können. Die Parteien verpflichten sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine Streitigkeit unmittelbar durch Gespräche miteinander beizulegen, bevor ein Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren eingeleitet wird. Sollten die Parteien nach Verhandlungen in guten Glauben nicht zur Beilegung der Streitigkeit in der Lage sein, vereinbaren die Parteien, dass sämtliche Streitigkeiten, die aus oder in irgendeiner Form im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf sein Bestehen, seine Gültigkeit oder Kündigung – nach deutschem Recht und ausschließlich durch bindendes Schiedsverfahren vor einem Schiedsgericht beigelegt werden sollen. Ort des Schiedsverfahrens ist Duisburg, Germany, sofern nicht von den Parteien etwas anders vereinbart wurde. Das Schiedsverfahren wird in deutscher Sprache geführt. Der Schiedsrichter wird zur Begründung eines Schiedsspruchs eine detaillierte schriftliche Tatsachenfeststellung und Rechtsfolgerung vorlegen. Die Parteien vereinbaren ferner, dass das Schiedsverfahren nur in ihrer Eigenschaft als Einzelpersonen und nicht als Sammelklage oder sonstige Verbandsklage durchgeführt wird, und die Parteien verzichten ausdrücklich auf ihr Recht, eine Sammelklage zu erheben oder kollektiven Rechtsschutz zu beantragen. Entscheidet ein Gericht oder ein Schiedsrichter, dass der in diesem Vertrag angegebene Verzicht auf eine Sammelklage aus beliebigem Grund nichtig oder unvollstreckbar ist oder dass ein Sammelschiedsverfahren geführt werden kann, gelten die Teile des Abschnitts B., in denen ein Schiedsverfahren angeordnet wird, als vollständig nichtig und es wird angenommen, dass die Parteien keine Beilegung von Streitigkeiten durch Schiedsverfahren vereinbart haben. Der Kunde kann durch Zustellung einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung an GroupLotse die Bestimmungen über das Schiedsverfahren und den Verzicht auf eine Sammelklage ablehnen und sich damit von der Bindung durch diese Bestimmungen lösen. Die Mitteilung ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Vertrages zwischen dem Kunden und GroupLotse zuzustellen. Entscheidet sich der Kunde gegen das Schiedsverfahren, ist auch GroupLotse nicht verpflichtet, Streitigkeiten durch Schiedsverfahren beizulegen. Ungeachtet des Vorstehenden ist jede der Parteien berechtigt, gemäß den Angaben im vorstehenden Abschnitt V C (“Billigkeitsrechtlicher Rechtsbehelf”) einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, um gegen eine unberechtigte Nutzung des Services oder eine Verletzung von Immaterialgüterrechten vorzugehen. Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten über die Immaterialgüterrechte einer der Parteien oder Ansprüche wegen unberechtigter Nutzung des Dienstes unterliegen nicht dem Schiedsverfahren. Die Parteien vereinbaren ferner, dass die in einer Klage oder einem Verfahren zur Vollstreckung von Rechten oder Bestimmungen gemäß diesem Vertrag – einschließlich eines Schiedsverfahrens oder Gerichtsverfahrens – obsiegende Partei zur Betreibung ihrer angemessenen Kosten und Anwaltshonorare berechtigt ist.
C. Mitteilungen
GroupLotse kann allgemeine Mitteilungen über den Dienst, die für alle Kunden gelten, per E-Mail, Text, in App-internen Mitteilungen oder durch Veröffentlichung auf der GroupLotse-Website oder über den Dienst selbst abgeben und mit diesen elektronischen Mitteilungen gilt eine etwaige Rechtsvorschrift, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen müssen, als erfüllt. Sonstige Mitteilungen müssen per E-Mail, Einschreiben, Luftpost oder Nachtkurier an die in diesem Vertrag angegebenen Adressen der Parteien oder über ein Bestellformular zugestellt werden und gelten bei Zugang als erhalten. Mitteilungen an GroupLotse müssen an GroupLotse unter legal@grouplotse.com sowie mit Kopie an controlex GmbH – GroupLotse, Philosophenweg 31-33, 47051 Duisburg, Germany (z. Hd. Rechtsabteilung) gesendet werden.
D. Bekanntmachungen
GroupLotse kann den Namen und das Logo des Kunden in die Online-Liste der Kunden von GroupLotse sowie in gedruckte und elektronische Marketingmaterialien aufnehmen.
E. Beta-Zugang
Der Kunde kann eingeladen werden, am Prüfen und Testen von vorveröffentlichten Versionen, neuer vorteilhafter Tools und Verbesserungen des Dienstes teilzunehmen, die gegenüber dem Kunden als “Alpha”-, “Beta”-, “Preview”-, “Pre-Release”-, “Early-Access”-, oder “Bewertungs”-Produkte oder -Dienstleistungen angegeben werden können (zusammen “Beta-Tests” und die vorveröffentlichte Funktion ist das “Beta-Produkt”). Der Kunde erkennt an und ihm ist bekannt, dass seine Teilnahme an Beta-Tests nicht erforderlich ist und auf eigenes Risiko des Kunden erfolgt und dass Beta-Produkte “wie geliefert” ohne (ausdrückliche oder stillschweigende) Garantien oder Gewährleistung gleich welcher Art zugänglich gemacht werden und jederzeit eingestellt oder geändert werden können. Beta-Produkte dienen Bewertungs- und Testzwecken und sind nicht zur Verwendung in der Produktion bestimmt, beinhalten keinen Support, für sie gelten keine Verfügbarkeits- oder Sicherheitsverpflichtungen und sie können weiteren Bedingungen unterliegen. GroupLotse übernimmt keine Haftung für Beeinträchtigungen oder Schäden, die aus oder in Verbindung mit Beta-Produkten entstehen. Die Beta-Produkte, darunter unter anderem die Beurteilung eines Beta-Produkts durch den Kunden, sind vertrauliche Informationen von GroupLotse.
F. Verhältnis zwischen den Parteien
Die Parteien sind und gelten als selbständige Unternehmen in Bezug auf alle gemäß diesem Vertrag erbrachte Leistungen. Dieser Vertrag schafft keine Teilhaberschaft, keine Franchise, kein Joint Venture und kein Beauftragungs-, Treuhand- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien. Es gibt keine Drittbegünstigten dieses Vertrages. Unbeschadet dieser Ziffer sind die Endnutzer des Kunden keine Drittbegünstigten in Bezug auf die Rechte des Kunden gemäß diesem Vertrag.
G. Höhere Gewalt
GroupLotse haftet nicht für eine verzögerte oder unzureichende Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit dies durch Bedingungen verursacht wurde, auf die GroupLotse nach vernünftigem Ermessen keinen Einfluss hat, darunter unter anderem Naturkatastrophen, zivile Unruhen, Terroranschläge oder Kriegshandlungen, Arbeitskämpfe, staatliche Maßnahmen, Störung oder Ausfall des Internets oder eines Versorgungsdienstes, Ausfall externer Hosting-Dienste und Denial-of-Service-Angriffe (jeweils “Fall höherer Gewalt”). GroupLotse ist von seinen Verpflichtungen (oder einem Teil derselben) befreit, soweit ein Fall höherer Gewalt vorliegt und die Erfüllung der genannten Verpflichtungen (oder eines Teils derselben) hierdurch behindert wird. GroupLotse wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen und angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Falls höherer Gewalt zu mindern.
H. Teilnichtigkeit; kein Rechtsverzicht
Die Parteien sind und gelten als selbständige Unternehmen in Bezug auf alle gemäß diesem Vertrag erbrachte Leistungen. Dieser Vertrag schafft keine Teilhaberschaft, keine Franchise, kein Joint Venture und kein Beauftragungs-, Treuhand- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien. Es gibt keine Drittbegünstigten dieses Vertrages. Unbeschadet dieser Ziffer sind die Endnutzer des Kunden keine Drittbegünstigten in Bezug auf die Rechte des Kunden gemäß diesem Vertrag.
I. Abtretung
Dieser Vertrag und die gemäß diesem Vertrag gewährten Rechte und Lizenzen dürfen von den Parteien nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei (welche die Zustimmung nicht ungerechtfertigt verweigern oder verzögern darf) übertragen oder abgetreten werden; dies steht jedoch unter der Bedingung, dass jede der Parteien ihre Rechte aus diesem Vertrag und alle Bestellformulare gemäß diesem Vertrag nach schriftlicher Mitteilung ohne Zustimmung der anderen Partei an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Rechtsnachfolger in Verbindung mit einer Fusion, Übernahme, Umstrukturierung des Unternehmens oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten darf, soweit daran kein direkter Wettbewerber der anderen Partei beteiligt ist. Alle anderen Fälle der Übertragung dieses Vertrages sind nichtig. Vorbehaltlich des Vorstehenden soll dieser Vertrag die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verpflichten und berechtigten.
J. Änderungen
GroupLotse kann diesen Vertrag von Zeit zu Zeit durch Veröffentlichung der geänderten Version auf seiner Website ändern. Sind die vorgeschlagenen Änderungen nach GroupLoses alleinigem Ermessen wesentlich, lässt GroupLotse dem Kunden eine Mitteilung in Übereinstimmung mit Abschnitt XI D mindestens zwanzig (20) Tage vor dem Datum des Inkrafttretens der vorgenommenen Änderungen zukommen. Durch den weiteren Zugriff auf den Dienst oder seine weitere Nutzung nach dem veröffentlichten Datum des Inkrafttretens der Änderungen dieses Vertrages stimmt der Kunde der geänderten Version des Vertrages zu.
K. Gesamtvertrag
Dieser Vertrag einschließlich aller Anlagen, Anhänge, Zusätze und Bestellformulare gemäß diesem Vertrag bildet den Gesamtvertrag zwischen den und hebt auf und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Erklärungen, Vereinbarungen und Absprachen mündlicher oder schriftlicher Art über den Gegenstand des Gesamtvertrages. Die Parteien verlassen sich oder richten sich weder nach gegenwärtigen noch nach vergangenen ausdrücklichen oder stillschweigenden Erklärungen oder Garantien gleich welcher Art in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages mit Ausnahme der in diesem Vertrag aufgeführten Erklärungen und Garantien. Soweit ein Widerspruch oder eine Unstimmigkeit zwischen den Bestimmungen des Vertrages und eines Bestellformulars besteht, ist der Vertrag maßgebend. Ungeachtet eines etwa darin enthaltenen gegenteiligen Wortlauts werden Bedingungen, die in einer Bestellung des Kunden, einem Einarbeitungsverfahren eines Anbieters, einem Internetportal oder einer anderen Bestelldokumentation des Kunden enthalten sind, nicht in diesen Vertrag aufgenommen und bilden keinen Bestandteil desselben und alle Bedingungen dieser Art sind nichtig. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Version des Abonnementvertrags und der englischen Version des Abonnementvertrags, die unter https://asana.com/terms#subscriber-agreement verfügbar ist, gilt die englische Version.
L. Anwendbarkeit
Diese Vereinbarung gilt für Sie, wenn:
- Sie ein neuer Kunde oder am oder nach dem 1. Januar 2020 ein neuer Kunde geworden sind;
- Sie eine Testphase von GroupLotse starten, die dieser Vereinbarung unterliegt; oder
- Sie auf einen Button klicken, der Ihre Zustimmung zu den Bedingungen dieser Vereinbarung bestätigt, oder Sie ein Bestellformular oder ein ähnliches Formular ausfüllen, das sich auf diese Vereinbarung bezieht oder sie anderweitig integriert.
XII. Begriffsbestimmungen
A. Verbundenes Unternehmen
“Verbundenes Unternehmen” bezeichnet ein Unternehmen, welches das betreffende Unternehmen direkt oder indirekt beherrscht oder von ihm beherrscht wird oder zusammen mit ihm unter gemeinsamer Beherrschung steht. “Beherrschung” bezeichnet im Sinne dieser Definition:
- Inhaberschaft über mehr als 50 % der Stimmrechte des betreffenden Unternehmens,
- den Einfluss, die Richtung der Geschäftsführung und der Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen oder zu veranlassen, gleich ob durch Rechtsinhaberschaft, Vertrag oder auf andere Weise.
B. Kundendaten
“Kundendaten” bezeichnet Informationen, die von einem Nutzer über den Dienst eingereicht werden, einschließlich aller damit verbundener Mitteilungen, Anlagen, Dateien, Aufgaben, Projektnamen, Teambezeichnungen, Vertriebswege, Gespräche und anderer ähnlicher Inhalte.
C. Dokumentation
“Dokumentation” bezeichnet die zu diesem Zeitpunkt geltenden Online-Wissensdatenbankeinträge in der jeweils aktuellen Fassung, die im Rahmen der “Hilfe”-Kategorie des Dienstes zugänglich gemacht werden.
D. Immaterialgüterrechte
“Immaterialgüterrechte” bezeichnet unpatentierte Erfindungen, Patentanmeldungen, Patente, Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Firmen, Rechte an Domainnamen, Rechte an Halbleitertopografien, Know-how und andere Rechte an Geschäftsgeheimnissen und alle sonstigen vergleichbaren Rechte an immateriellen Gütern, vergleichbare Ausformungen derselben an beliebigen Orten der Welt.
E. Verbesserungen
“Verbesserungen” bezeichnet neue Merkmale, Funktionen, Verbesserungen, Upgrades, Fehlerkorrekturen und Fehlerbeseitigungen für den Dienst, die von GroupLotse im Allgemeinen ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt werden.
F. Bestellformular
“Bestellformular” bezeichnet ein in der Schnittstelle des Dienstes enthaltenes Bestelldokument oder eine Online-Bestellung, die zwischen dem Kunden und GroupLotse (oder verbundenen Unternehmen beider Parteien) abgeschlossen wird und in dem der Dienst oder (gegebenenfalls) die professionellen Leistungen angegeben sind, die gemäß diesem Vertrag bereitgestellt werden.
G. Professionelle Leistungen
“Professionelle Leistungen” bezeichnet die von GroupLotse erbrachten Leistungen, die im jeweiligen Bestellformular angegeben sind.
H. Service
“Service” bezeichnet GroupLotses Software-as-a-Service Plattform für digitalisierte Gruppenentscheidungsprozesse, einschließlich Verbesserungen, die im jeweiligen Bestellformular angegeben ist.
I. Abonnement
“Abonnement” bezeichnet den Zugang zu dem Dienst, der vom Kunden erworben wird.
J. Abonnementslaufzeit
“Abonnementslaufzeit” bezeichnet den im Bestellformular angegebenen Zeitraum, in dem die Endnutzer den Dienst gemäß den in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen nutzen oder darauf zugreifen dürfen.